Finanzielle Unterstützung von Partnerschaftsreisen
Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers stellt je Haushaltsjahr zur Mitfinanzierung von Reisekosten eine Zuwendung im Rahmen der haushaltsmäßig vorgesehenen Mittel zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln aufgebracht werden, z.B. aus Mitteln der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises, des Sprengels, aus Teilnehmerbeiträgen und aus Drittmitteln. Bei allen Reisen sollte auf eine angemessene finanzielle Beteiligung der Partner hingewiesen werden. Auch bei der Finanzierung von Besuchsreisen durch die Partnerkirche sollte nach Möglichkeit eine angemessene finanzielle Beteiligung der Partnerschaftsdelegation angestrebt werden.
Gefördert werden Partnerschaftsreisen, Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft und ökumenische Praktika.