Fotos: S. Heinze

Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Finanzielle Unterstützung von Partnerschaftsreisen

Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers stellt je Haushaltsjahr zur Mitfinanzierung von Reisekosten eine Zuwendung im Rahmen der haushaltsmäßig vorgesehenen Mittel zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln aufgebracht werden, z.B. aus Mitteln der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises, des Sprengels, aus Teilnehmerbeiträgen und aus Drittmitteln. Bei allen Reisen sollte auf eine angemessene finanzielle Beteiligung der Partner hingewiesen werden. Auch bei der Finanzierung von Besuchsreisen durch die Partnerkirche sollte nach Möglichkeit eine angemessene finanzielle Beteiligung der Partnerschaftsdelegation angestrebt werden.

Gefördert werden Partnerschaftsreisen, Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft und ökumenische Praktika.

Alle Formulare finden Sie unter "Download" (s.o.).

Förderung

Partnerschaftsreisen in den globalen Süden können zur Zeit mit 450,00 € pro Person, höchstens jedoch bis zu 2.250,00 € für die Reisegruppe pro Kirchenkreis (= 5 Personen) unterstützt werden.

Bestehen in einem Kirchenkreis mehrere eigenständige Partnerschaften (nicht konkurrierend mit europäischen Partnerschaften), so kann eine Förderung von derzeit bis zu 3.375,00 € erfolgen, sofern mehrere Reisen innerhalb eines Haushaltsjahres durchgeführt werden. Durch die zunehmenden Fusionen von Kirchenkreisen haben wir die bestehenden Regelungen erweitert, damit die größer werdenden Kirchenkreise mit den teilweise lange bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen für diese Änderungen nicht "bestraft“ werden.

Das Landeskirchenamt hat daher entschieden, in diesen Fällen bis zu drei statt zwei Reisen pro Kirchenkreis und Jahr zu bezuschussen. Dabei bleiben die bisherigen Höchstbeträge für eine (2.250,00 €) und zwei Reisen (3.375,00 €) unverändert. Bei drei Reisen beträgt der Höchstbetrag 5.060,00 €. Wie bisher bleibt die interne Aufteilung den Kirchenkreisvorständen im Einvernehmen mit den Partnerschaftsausschüssen selbst überlassen.

Neu: Eine Förderung für sechs Reisende und damit ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 450,00 € ist unter der Voraussetzung möglich, dass ein eine jugendliche Person bis 27 Jahren mitreist, die sich noch in der Ausbildung/Studium befindet. Bei Jugendreisen werden generell bis zu sechs Reisende mit 450,00 €/Person gefördert.

In einem Haushaltsjahr kann nur eine Reise (Besuch in der Partnerkirche oder Gegenbesuch der Partner) finanziell gefördert werden. Sollte aus bestimmten Gründen sowohl eine Reise in die Partnerkirche als auch ein Gegenbesuch im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden, entfällt eine Förderung im Folgejahr.

Neu: Eine Förderung für sechs Reisende und damit zusätzlich 450,-- € Zuschuss, ist unter der Voraussetzung möglich, wenn ein Jugendlicher bis 27 Jahren mitreist, der sich noch in der Ausbildung/Studium befindet.

In einem Haushaltsjahr kann nur eine Reise (Besuch in der Partnerkirche oder Gegenbesuch der Partner) finanziell gefördert werden. Sollte aus bestimmten Gründen sowohl eine Reise in die Partnerkirche als auch ein Gegenbesuch im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden, entfällt eine Förderung im Folgejahr.

Es werden bis zu 8 Personen gefördert, davon sollte eine Person unter 27 Jahren sein, die noch in der Ausbildung/Studium ist. In einem Haushaltsjahr kann nur eine Reise (Besuch in der Partnerkirche oder Gegenbesuch der Partner) finanziell gefördert werden. Sollte aus bestimmten Gründen sowohl eine Reise in die Partnerkirche als auch ein Gegenbesuch im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden, entfällt eine Förderung im Folgejahr.

Im Einzelnen können – je nach Land und Region – die folgenden Beihilfen pro Person beantragt werden:

Förderhöhe

Region I – Unmittelbare Nachbarländer Deutschlands (Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Tschechien)

Pro Person bis zu 60,00 €

Förderungshöchstsumme 
pro Besuchergruppe         480,00 €

Region II – Großbritannien, Italien, Kaliningrader Gebiet der Russischen Föderation, Kroatien, Norwegen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn

Pro Person bis zu 120,00 €

Förderungshöchstsumme
pro Besuchergruppe         960,00 €

Region III – Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Irland, Kosovo, Lettland, Litauen, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Russische Föderation (Europäischer Teil), Serbien, Spanien, Ukraine

Pro Person bis zu 180,00 €

Förderungshöchstsumme
pro Besuchergruppe         1.440,00 €

Region IV – Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Griechenland, Island, Kasachstan, Malta, Portugal, Russische Föderation (asiatischer Teil), Türkei, Zypern

Pro Person           bis zu 240,00 €

Förderungshöchstsumme
pro Besuchergruppe         1.920,00 €

Neu: Das Landeskirchenamt fördert Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft (Globaler Süden und Europa) mit dem Ziel, eine neue Partnerschaft auf Kirchenkreisebene zu etablieren. Eine derartige „Eruierungsreise“ wird analog zu den Partnerschaftsreisen (globaler Süden und Europa) finanziert.

Pro Kirchenkreis können jeweils bis zu zwei Praktikanten*innen/Jahr einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von bis zu 600,00 € /Person vom Landeskirchenamt erhalten. Das Antragsverfahren ist vergleichbar mit dem für Begegnungsreisen. Gefördert werden im Rahmen einer Partnerschaft Praktikanten*innen, die nach Deutschland kommen, oder Interessierte aus Deutschland, die ein Praktikum im Ausland machen. Die Förderung bezieht sich auf Menschen im Alter zwischen 18-30 Jahren.

Partnerschaften leben von der persönlichen Begegnung. Das ist durch die Corona-Pandemie noch einmal schmerzlich bewusst geworden. Aber dies bedeutet auch klimaschädliches Reisen auf weiten Strecken. Mit Bezug auf das Aktenstück 38 der 25. Landessynode vom 21.04.2015 (II.1 Kompensation unvermeidbarer Treibhausgasemissionen bei der Klimakollekte) möchten wir die Partnerschaften dazu ermutigen, bei jeder Flugreise eine Kompensation in die Klimakollekte zu zahlen. Das Landeskirchenamt übernimmt dabei 75 % dieser Kosten, wenn noch Haushaltsmittel verfügbar sind. Ein Nachweis muss mittels Zahlungsbeleg erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Klimakollte zu entrichten, z.B. gleich bei Buchung des Fluges, oder über den kirchlichen Kompensationsfonds  "kirchliche Kilmakollekte" https://klima-kollekte.de/

Antragstellung und Abwicklung

Partnerschaftsreisen und Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft

Zuschussberechtigt sind Aktive in der Partnerschaftsarbeit, bzw. Personen, bei denen ein weiteres Engagement in der Partnerschaftsarbeit zu erwarten ist. Die Bezuschussung von Ehepaaren/Familienangehörigen kann nur erfolgen, wenn die engagierte Mitarbeit jeder Person gewährleistet ist und vom/von der Vorsitzenden des Partnerschaftsausschusses bestätigt wird. Reisen einzelner Personen sollten eine Ausnahme sein und nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden.

Anträge müssen in einer angemessenen Frist, mindestens jedoch acht Wochen vor Reisebeginn- an das Landeskirchenamt gestellt werden. Den Anträgen sind Kosten- und Finanzierungsplan, Liste der Teilnehmerinnen und der Teilnehmer sowie ein Programmablauf und eine Darstellung der Ziele der Reise beizufügen.

Das Landeskirchenamt entscheidet dabei nach Sachlage, ob der Zuschuss schon vor Antritt der Reise oder erst nach Eingang der Abrechnung und des Berichtes über das jeweilige Kirchenamt angewiesen wird.

Die Formulare finden Sie unter:

/partnerschaft_hkd/download-links

Eine endgültige Abrechnung sowie eine Auswertung Ihrer Erfahrungen sind dem Landeskirchenamt möglichst innerhalb eines halben Jahres nach Beendigung der Partnerschaftsreise bzw. des Gegenbesuches zuzuleiten. Gleichzeitig bitten wir Sie, den Bericht auch an das ELM oder das Haus kirchlicher Dienste weiterzuleiten, sowie aktiv vom Fortbildungsangebot beider Häuser Gebrauch zu machen. 

Die Vorlagen für den Abschlussbericht und die Abrechnung finden Sie unter:

/partnerschaft_hkd/download-links

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Hannelore Gerstenkorn Kontakt
Hannelore Gerstenkorn
Rote Reihe 6
30169 Hannover

Landeskirchenamt

Sachbearbeiterin Referat Mission, Ökumene, Religionen
Foto: Jens Schulze