Fotos: S. Heinze

Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Finanzielle Unterstützung von Partnerschaftsreisen

Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers stellt je Haushaltsjahr zur Mitfinanzierung von Reisekosten eine Zuwendung im Rahmen der haushaltsmäßig vorgesehenen Mittel zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln aufgebracht werden, z.B. aus Mitteln der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises, des Sprengels, aus Teilnehmerbeiträgen und aus Drittmitteln. Bei allen Reisen sollte auf eine angemessene finanzielle Beteiligung der Partner hingewiesen werden. Auch bei der Finanzierung von Besuchsreisen durch die Partnerkirche sollte nach Möglichkeit eine angemessene finanzielle Beteiligung der Partnerschaftsdelegation angestrebt werden.

Gefördert werden Partnerschaftsreisen, Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft und ökumenische Praktika.

Alle Formulare finden Sie unter "Download" (s.o.).

Förderung

Partnerschaftsreisen in den globalen Süden können zur Zeit mit 450,00 € pro Person, höchstens jedoch bis zu 2.250,00 € für die Reisegruppe pro Kirchenkreis (= 5 Personen) unterstützt werden.

Bestehen in einem Kirchenkreis mehrere eigenständige Partnerschaften (nicht konkurrierend mit europäischen Partnerschaften), so kann eine Förderung von derzeit bis zu 3.375,00 € erfolgen, sofern mehrere Reisen innerhalb eines Haushaltsjahres durchgeführt werden. Durch die zunehmenden Fusionen von Kirchenkreisen haben wir die bestehenden Regelungen erweitert, damit die größer werdenden Kirchenkreise, mit den teilweise lange bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen, für diese Änderungen nicht "bestraft“ werden.

Das Landeskirchenamt hat daher entschieden, in diesen Fällen bis zu drei statt zwei Reisen pro Kirchenkreis und Jahr zu bezuschussen. Dabei bleiben die bisherigen Höchstbeträge für eine (2.250,00 €) und zwei Reisen (3.375,00 €) unverändert. Bei drei Reisen beträgt der Höchstbetrag 5.060,00 €. Wie bisher bleibt die interne Aufteilung den Kirchenkreisvorständen im Einvernehmen mit den Partnerschaftsausschüssen selbst überlassen.

Neu: Eine Förderung für sechs Reisende und damit ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 450,00 € ist unter der Voraussetzung möglich, dass eine jugendliche Person bis 27 Jahren mitreist, die sich noch in der Ausbildung/Studium befindet. Bei Jugendreisen werden generell bis zu sechs Reisende mit 450,00 €/Person gefördert.

In einem Haushaltsjahr kann nur eine Reise (Besuch in der Partnerkirche oder Gegenbesuch der Partner) finanziell gefördert werden. Sollte aus bestimmten Gründen sowohl eine Reise in die Partnerkirche als auch ein Gegenbesuch im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden, entfällt eine Förderung im Folgejahr.

Neu: Eine Förderung für sechs Reisende und damit zusätzlich 450,-- € Zuschuss, ist unter der Voraussetzung möglich, wenn ein Jugendlicher bis 27 Jahren mitreist, der sich noch in der Ausbildung/Studium befindet.

In einem Haushaltsjahr kann nur eine Reise (Besuch in der Partnerkirche oder Gegenbesuch der Partner) finanziell gefördert werden. Sollte aus bestimmten Gründen sowohl eine Reise in die Partnerkirche als auch ein Gegenbesuch im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden, entfällt eine Förderung im Folgejahr.

Es werden bis zu 8 Personen gefördert, davon sollte eine Person unter 27 Jahren sein, die noch in der Ausbildung/Studium ist. In einem Haushaltsjahr kann nur eine Reise (Besuch in der Partnerkirche oder Gegenbesuch der Partner) finanziell gefördert werden. Sollte aus bestimmten Gründen sowohl eine Reise in die Partnerkirche als auch ein Gegenbesuch im gleichen Kalenderjahr durchgeführt werden, entfällt eine Förderung im Folgejahr.

Im Einzelnen können – je nach Land und Region – die folgenden Beihilfen pro Person beantragt werden:

Förderhöhe

Region I – Unmittelbare Nachbarländer Deutschlands (Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Tschechien)

Pro Person bis zu 60,00 €

Förderungshöchstsumme 
pro Besuchergruppe         480,00 €

Region II – Großbritannien, Italien, Kaliningrader Gebiet der Russischen Föderation, Kroatien, Norwegen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn

Pro Person bis zu 120,00 €

Förderungshöchstsumme
pro Besuchergruppe         960,00 €

Region III – Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Irland, Kosovo, Lettland, Litauen, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Russische Föderation (Europäischer Teil), Serbien, Spanien, Ukraine

Pro Person bis zu 180,00 €

Förderungshöchstsumme
pro Besuchergruppe         1.440,00 €

Region IV – Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Griechenland, Island, Kasachstan, Malta, Portugal, Russische Föderation (asiatischer Teil), Türkei, Zypern

Pro Person           bis zu 240,00 €

Förderungshöchstsumme
pro Besuchergruppe         1.920,00 €

Neu: Das Landeskirchenamt fördert Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft (Globaler Süden und Europa) mit dem Ziel, eine neue Partnerschaft auf Kirchenkreisebene zu etablieren. Eine derartige „Eruierungsreise“ wird analog zu den Partnerschaftsreisen (globaler Süden und Europa) finanziert.

Pro Kirchenkreis können jeweils bis zu zwei Praktikanten*innen/Jahr einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von bis zu 600,00 € /Person vom Landeskirchenamt erhalten. Das Antragsverfahren ist vergleichbar mit dem für Begegnungsreisen. Gefördert werden im Rahmen einer Partnerschaft Praktikanten*innen, die nach Deutschland kommen, oder Interessierte aus Deutschland, die ein Praktikum im Ausland machen. Die Förderung bezieht sich auf Menschen im Alter zwischen 18-30 Jahren.

Partnerschaften leben von der persönlichen Begegnung. Das ist durch die Corona-Pandemie noch einmal schmerzlich bewusst geworden. Aber dies bedeutet auch klimaschädliches Reisen auf weiten Strecken. Mit Bezug auf das Aktenstück 38 der 25. Landessynode vom 21.04.2015 (II.1 Kompensation unvermeidbarer Treibhausgasemissionen bei der Klimakollekte) möchten wir die Partnerschaften dazu ermutigen, bei jeder Flugreise eine Kompensation in die Klimakollekte zu zahlen. Das Landeskirchenamt übernimmt dabei 75 % dieser Kosten, wenn noch Haushaltsmittel verfügbar sind. Ein Nachweis muss mittels Zahlungsbeleg erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Klimakollte zu entrichten, z.B. gleich bei Buchung des Fluges, oder über den kirchlichen Kompensationsfonds  "kirchliche Kilmakollekte" https://klima-kollekte.de/

Antragstellung und Abwicklung

Partnerschaftsreisen und Reisen zur Anbahnung einer Partnerschaft

Zuschussberechtigt sind Aktive in der Partnerschaftsarbeit, bzw. Personen, bei denen ein weiteres Engagement in der Partnerschaftsarbeit zu erwarten ist. Die Bezuschussung von Ehepaaren/Familienangehörigen kann nur erfolgen, wenn die engagierte Mitarbeit jeder Person gewährleistet ist und von dem/der Vorsitzenden des Partnerschaftsausschusses bestätigt wird. Reisen einzelner Personen sollten eine Ausnahme sein und nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden.

1. Frühzeitige Mitteilung

Bitte senden Sie ca. 6 Monate vor Reisebeginn eine kurze Information über Ihre geplante Reise an das Landeskirchenamt (hannelore.gerstenkorn@evlka.de). Dazu benötigen wir auf jeden Fall zwei Angaben: den groben Reisezeitraum und die geschätzte Zahl der Reiseteilnehmenden. Es ist wünschenswert, die 40/40/20-Regel des Lutherischen Weltbundes zu berücksichtigen (Anteil an Frauen/Männern/Jugendlichen unter 30 J.) und/oder sicherzustellen, dass mindestens eine Person zum ersten Mal an einer Partnerschaftsreise teilnimmt.

2. Vorbereitungsgespräch

Die Partnerschaftsreferentinnen des ELM werden das Gespräch mit Ihnen suchen, um die Reisevorbereitung zu besprechen. Hier kann gemeinsam geklärt werden, ob noch Beratungsbedarf besteht und welche Workshopangebote des ELM für Sie in Frage kommen könnten.

3. Einreichung des Förderantrags

8-10 Wochen vor Reiseantritt reichen Sie bitte den finalen Förderantrag beim Landeskirchenamt ein. Dieser enthält die Antragsvorlage sowie folgende Informationen:

- Reisezeitraum, Programm und Mitreisende

- Kosten- und Finanzierungsplan

- Grund der Reise und das Thema der Partnerschaftsbegegnung

- Dokumentation der internen Reisevorbereitung

- ggf. Teilnahme der Reisenden an Angeboten des ELM (z.B. Vorbereitungstermine oder Workshops)

4. Nachbereitung

Nach der Reise werden die Partnerschaftsreferentinnen des ELM-Kontakt aufnehmen, um sich mit Ihnen über Ihre Erfahrungen und die Begegnung auszutauschen.

Das Landeskirchenamt entscheidet bei der Bewilligung der Anträge nach Sachlage, ob der Zuschuss schon vor Antritt der Reise oder erst nach Eingang der Abrechnung und des Berichtes über das jeweilige Kirchenamt angewiesen wird.

Die Formulare finden Sie auf der Webseite unter Downloads

Die Formulare finden Sie unter:

/partnerschaft_hkd/download-links

Bitte denken Sie daran, innerhalb von 6 Monaten nach der Reise eine Abrechnung und einen Bericht an das Landeskirchenamt zu senden. Bitte nutzen Sie dafür die Vordrucke, die im Downloadbereich zur Verfügung stehen.

Die Vorlagen für den Abschlussbericht und die Abrechnung finden Sie unter:

/partnerschaft_hkd/download-links

Neben dieser Unterstützung bei Partnerschaftsbesuchen begleitet das ELM Sie in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt nach wie vor bei der Weiterentwicklung Ihrer thematischen Arbeit durch folgende Angebote:

  1. Seminare zur Reisevorbereitung und Reisenachbereitung
  2. Länderstudientage und Themenstudientage (ELM-Referent*innen zu kultureller Vielfalt, Nachhaltigkeit, Gender, Armut...)
  3. Partnerschaftstagungen und regionale ELM-Partnerschaftstage
  4. Online-Seminare
  5. Individuell zugeschnittene Workshops für einzelne Partnerschaften, auch gemeinsam mit Ihren Partner*innen. Das ELM veröffentlicht unter anderem auf der Homepage Termine der Seminarangebote für Partnerschaften. Workshops können zudem individuell angefragt und inhaltlich auf eine Partnerschaft zugeschnitten werden. Diese werden besonders empfohlen gemeinsam mit den Partner*innen durchzuführen, wenn jene zu Besuch sind.

Zur Webseite des ELM:

https://www.elm-mission.net/mitmachen/angebote-fuer-gemeinden/partnerschaften

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Hannelore Gerstenkorn Kontakt
Hannelore Gerstenkorn
Rote Reihe 6
30169 Hannover

Landeskirchenamt

Sachbearbeiterin Referat Mission, Ökumene, Religionen
Foto: Jens Schulze